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Regeln des 3DBull Partnerprogramms

Hinweis: Diese Partnerregeln beschreiben die technische und wirtschaftliche Abwicklung des Partnerprogramms. Steuerliche Angaben des Partners beruhen auf dessen Selbstauskunft.

1. Teilnahme

Partner dürfen das Programm nur im Rahmen der freigegebenen Werbeformen nutzen. Missbräuchliche, irreführende oder rechtswidrige Werbung ist nicht zulässig.

2. Zuordnung von Verkäufen

Verkäufe können über Partnerlink/Cookie, Affiliate-Gutschein oder eine dauerhafte Kundenzuordnung erfasst werden. Eine bestehende dauerhafte Kundenzuordnung hat Vorrang vor Gutschein und Cookie. Der Gutscheincode ist für die Erfassung einer Provision nicht zwingend erforderlich; er bietet dem Kunden den hinterlegten Rabatt und dient zusätzlich als Zuordnungssignal. Interne Konflikt- und Sicherheitsprüfungen werden ausschließlich vom Betreiber eingesehen.

3. Berechnung der Provision

Die Partnerprovision wird ausschließlich auf den provisionsfähigen Nettowarenwert der vermittelten Bestellung berechnet. Umsatzsteuer und Versandkosten sind nicht provisionsfähig. Kundenrabatte und Gutscheine reduzieren die Provisionsbasis. Der im Partnerkonto angezeigte Provisionssatz bezieht sich auf diese Nettobasis. Produkte oder Produktkategorien können vom Betreiber von der Provision ausgeschlossen oder mit einem abweichenden Provisionssatz versehen werden; der bei Entstehung einer Provision gespeicherte Satz bleibt für diese Provision maßgeblich.

4. Storno, Widerruf und Rückerstattung

Kommt das vermittelte Geschäft nicht zustande oder wird es vollständig storniert, widerrufen oder erstattet, entfällt die zugehörige Provision. Teilrückerstattungen reduzieren die Provisionsbasis und Provision entsprechend. Bereits ausgezahlte Provisionen werden nicht nachträglich überschrieben, sondern als nachvollziehbare Korrektur in einer späteren Abrechnung berücksichtigt.

5. Eigenkäufe

Ob Eigenkäufe provisionsfähig sind, richtet sich nach der jeweils aktuellen Programmeinstellung. Manipulationsversuche oder künstlich erzeugte Vermittlungen können zur Ablehnung von Provisionen oder Sperrung des Partnerkontos führen.

6. Freigabe und Auszahlung

Provisionen werden erst nach Ablauf der im Programm eingestellten Freigabefrist auszahlbar. Eine Auszahlung kann ab Erreichen des eingestellten Mindestbetrags angefordert werden. Auszahlungen erfolgen per Banküberweisung oder PayPal. Der Partner ist für richtige und aktuelle Zahlungs- und Steuerangaben verantwortlich.

7. Steuerlicher Status und Abrechnung

Die im Partnerprogramm errechnete Provision ist eine Nettoprovision. Ob auf die Provisionsabrechnung zusätzlich Umsatzsteuer anfällt, richtet sich nach dem vom Partner angegebenen steuerlichen Status. Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer erhalten die Nettoprovision zuzüglich der für die Partnerleistung hinterlegten Umsatzsteuer. Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Partner, die ihre Tätigkeit als privat/gelegentlich angeben, erhalten die Provision ohne Umsatzsteuerausweis. Der Partner bestätigt die Richtigkeit seines steuerlichen Status und teilt Änderungen unverzüglich mit. Bei Rechnung stellt der Partner den erforderlichen Beleg bereit. Bei Gutschrift vereinbaren die Parteien mit Auswahl dieser Abrechnungsart und Annahme dieser Regeln das Gutschriftverfahren. Für als privat/gelegentlich angegebene Partner wird anstelle einer umsatzsteuerlichen Gutschrift eine Provisionsabrechnung erstellt.

8. Prüfung und Korrektur

Der Betreiber darf auffällige Provisionen und Auszahlungen bis zur Klärung zurückhalten. Manuelle Änderungen werden mit Grund protokolliert. Der Partner erhält bei abgelehnten, stornierten oder reduzierten Provisionen einen verständlichen sachlichen Grund; interne Betrugs-, Risiko- und Konfliktdetails bleiben dem Betreiber vorbehalten.

9. Fairness und Auslegung

Das Partnerprogramm basiert auf einer nachvollziehbaren, fairen und wirtschaftlich vernünftigen Zusammenarbeit. Nicht jeder denkbare Einzelfall kann im Voraus vollständig geregelt werden. Soweit diese Regeln für einen konkreten Fall keine ausdrückliche Bestimmung enthalten, soll diejenige Lösung gelten, die dem wirtschaftlichen Sinn des Partnerprogramms, dem nachvollziehbaren tatsächlichen Vermittlungserfolg und dem mutmaßlichen gemeinsamen Interesse beider Parteien am nächsten kommt. Es gilt der Grundsatz Fairness für Fairness. Weder Betreiber noch Partner sollen aus technischen Besonderheiten, unbeabsichtigten Regelungslücken oder offensichtlich unbilligen Ergebnissen einen unangemessenen Vorteil ziehen. Künstlich erzeugte Vermittlungen oder Gestaltungen, die erkennbar nur der Erzeugung oder Erhöhung von Provisionen dienen, sind nicht provisionsfähig. Bei Unklarheiten soll zunächst eine sachliche und nachvollziehbare Lösung im gegenseitigen Einvernehmen angestrebt werden.

10. Änderungen der Regeln

Wesentliche Änderungen können als neue Regelversion veröffentlicht werden. Vor weiteren Auszahlungen kann eine erneute Bestätigung verlangt werden.